Bis Mai 2024 musste ein Steckersolargerät zweimal gemeldet werden: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Mit dem Solarpaket I ist die Meldung beim Netzbetreiber entfallen. Wer heute noch ein Formular seines Netzbetreibers ausfüllt, tut mehr als nötig.
Keine Genehmigung. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber. Keine Elektrofachkraft — solange der Wechselrichter höchstens 800 W einspeist und die Module zusammen höchstens 2.000 Wp haben.
Genau hier lohnt ein zweiter Blick ins Angebot: Zwei der Anlagen in unserem Vergleich werden laut Anbieter mit über 800 W Ausgangsleistung ausgeliefert. Für die gilt der einfache Weg nicht — sie müssen von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das steht in den Angeboten, aber weit unten.
Ein alter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe darf rückwärts laufen, bis der Netzbetreiber ihn tauscht — den Tausch veranlasst er von sich aus, du musst nichts tun. Moderne Messeinrichtungen mit Rücklaufsperre zählen den Überschuss schlicht nicht mit.
Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter marktstammdatenregister.de. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber ist mit dem Solarpaket I im Mai 2024 entfallen.
Einen Monat ab Inbetriebnahme. Wer die Frist versäumt, riskiert nach dem Gesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Nichts. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und dauert je nach Vorbereitung fünfzehn bis zwanzig Minuten.
Nein, solange der Wechselrichter höchstens 800 W einspeist. Wird er mit mehr Ausgangsleistung ausgeliefert, muss ein eingetragener Elektrofachbetrieb anschließen und die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Rechtslage geprüft am 9. September 2026. Wir sind keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber oder einen Fachbetrieb.
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