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Balkonkraftwerk anmelden

Es ist eine Anmeldung, nicht zwei — und sie dauert eine Viertelstunde. Trotzdem steht in vielen Anleitungen noch der alte Ablauf.

Bis Mai 2024 musste ein Steckersolargerät zweimal gemeldet werden: beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Mit dem Solarpaket I ist die Meldung beim Netzbetreiber entfallen. Wer heute noch ein Formular seines Netzbetreibers ausfüllt, tut mehr als nötig.

Was zu tun ist

  1. Im Marktstammdatenregister registrieren unter marktstammdatenregister.de. Seit April 2024 gibt es dort eine vereinfachte Eingabemaske, die nur wenige technische Angaben verlangt.
  2. Angaben bereithalten: Leistung des Wechselrichters, Leistung der Module, Inbetriebnahmedatum, Adresse und die Nummer deines Zählers.
  3. Fertig. Es kostet nichts, und es kommt kein Bescheid, auf den man warten müsste.
Die Frist: Die Registrierung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Wer sie versäumt, riskiert theoretisch ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro — in der Praxis wird das bei Privatanlagen kaum verhängt, aber die Frist steht im Gesetz und ist mit fünfzehn Minuten Aufwand leicht einzuhalten.

Was du nicht mehr brauchst

Keine Genehmigung. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber. Keine Elektrofachkraft — solange der Wechselrichter höchstens 800 W einspeist und die Module zusammen höchstens 2.000 Wp haben.

Genau hier lohnt ein zweiter Blick ins Angebot: Zwei der Anlagen in unserem Vergleich werden laut Anbieter mit über 800 W Ausgangsleistung ausgeliefert. Für die gilt der einfache Weg nicht — sie müssen von einem eingetragenen Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Das steht in den Angeboten, aber weit unten.

Der Zähler

Ein alter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe darf rückwärts laufen, bis der Netzbetreiber ihn tauscht — den Tausch veranlasst er von sich aus, du musst nichts tun. Moderne Messeinrichtungen mit Rücklaufsperre zählen den Überschuss schlicht nicht mit.

Häufige Fragen

Wo muss ich ein Balkonkraftwerk anmelden?

Nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur unter marktstammdatenregister.de. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber ist mit dem Solarpaket I im Mai 2024 entfallen.

Welche Frist gilt für die Anmeldung?

Einen Monat ab Inbetriebnahme. Wer die Frist versäumt, riskiert nach dem Gesetz ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Was kostet die Anmeldung?

Nichts. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und dauert je nach Vorbereitung fünfzehn bis zwanzig Minuten.

Brauche ich eine Elektrofachkraft?

Nein, solange der Wechselrichter höchstens 800 W einspeist. Wird er mit mehr Ausgangsleistung ausgeliefert, muss ein eingetragener Elektrofachbetrieb anschließen und die Anlage beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Rechtslage geprüft am 9. September 2026. Wir sind keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber oder einen Fachbetrieb.

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