Start › Ratgeber › Die 800-Watt-Regel

Die 800-Watt-Regel

Zwei Zahlen bestimmen, was als Balkonkraftwerk gilt: 800 Watt am Wechselrichter, 2.000 Wattpeak an Modulen. Sie sind nicht dasselbe — und das ist Absicht.

Die häufigste Verwechslung in dieser Kategorie: Modulleistung und Einspeiseleistung sind zwei verschiedene Dinge. Ein Set mit „2000 W“ im Titel speist trotzdem nur 800 W ein.

Was die Grenzen sagen

800 Watt ist die zulässige Ausgangsleistung des Wechselrichters. Das ist die Leistung, die tatsächlich in deine Steckdose geht. 2.000 Wattpeak ist die zulässige Leistung der Module unter Normbedingungen — also das, was sie im Labor bei voller Bestrahlung liefern könnten.

Beides zusammen ergibt eine gewollte Schieflage: Du darfst mehr Module anschließen, als der Wechselrichter je einspeisen kann.

Warum das sinnvoll ist

Module erreichen ihre Nennleistung fast nie. Bei diffusem Licht, im Winter, morgens und abends liefern sie einen Bruchteil. Wer 2.000 Wp an einen 800-W-Wechselrichter hängt, erreicht die vollen 800 W deshalb nicht nur mittags im Juni, sondern auch an einem bedeckten Novembertag.

Der Preis dafür: An klaren Sommertagen wird abgeregelt. Was die Module über 800 W hinaus liefern könnten, geht verloren. Über das Jahr gerechnet gewinnt man mit der Überbelegung trotzdem — der Zugewinn an schlechten Tagen ist größer als der Verlust an den wenigen sehr guten.

Nullsteuersatz: Für Anlagen bis 800 W Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung gilt der unbefristete Nullsteuersatz — du zahlst keine Umsatzsteuer. Deshalb steht bei manchen Angeboten „0 % VAT für Privatkunden“ im Titel.

Wo die Grenze wirklich weh tut

Nicht bei den 2.000 Wp — die schöpft kaum ein Balkon aus. Sondern bei den 800 W: Wer den Wechselrichter überschreitet, verlässt das vereinfachte Verfahren vollständig. Dann braucht es einen eingetragenen Elektrofachbetrieb und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Vier Anlagen in unserem Vergleich werden laut Anbieter genau so ausgeliefert; bei ihnen steht es als erster Nachteil.

Die dritte Zahl, die seit Dezember 2025 dazugekommen ist

800 W und 2.000 Wp sind nicht mehr die einzigen Grenzen. Mit DIN VDE V 0126-95 haben Steckersolargeräte seit Dezember 2025 erstmals eine eigene Produktnorm, und die zieht bei 960 Wp Modulleistung eine weitere Linie — allerdings für etwas ganz anderes: für die Steckdose.

Bis 960 Wp ist der normale Schuko-Stecker ausdrücklich erlaubt, was vorher nur geduldet war. Darüber verlangt die Norm eine Energiesteckvorrichtung, die eine Elektrofachkraft installieren muss. Die Zahl ist 800 VA plus 20 Prozent: Wer mehr Modulfläche anschließt, dessen Wechselrichter liefert über weite Teile des Tages nahezu die vollen 800 W, und diese Dauerlast sieht die Norm für eine gewöhnliche Steckdose nicht vor.

Zwei Grenzen, zwei verschiedene Folgen. Die Wechselrichterleistung entscheidet über die Anmeldung, die Modulleistung über die Steckdose. Ein Set kann anmeldefrei sein und trotzdem einen Elektrikertermin für die Dose brauchen. Für Anlagen, die schon laufen, gibt es keine Nachrüstpflicht. Wie der Anschluss im Einzelnen aussieht.

Häufige Fragen

Wie viel Watt darf ein Balkonkraftwerk haben?

Der Wechselrichter darf höchstens 800 W einspeisen. Die Module dürfen zusammen bis zu 2.000 Wattpeak haben. Beide Grenzen gelten gleichzeitig.

Warum darf die Modulleistung höher sein als die Einspeiseleistung?

Weil Module ihre Nennleistung fast nie erreichen. Mehr Modulfläche sorgt dafür, dass die vollen 800 W auch bei diffusem Licht, im Winter und in den Randstunden anliegen. An klaren Sommertagen wird dafür abgeregelt.

Gilt die 800-Watt-Grenze auch für die Steckdose?

Nein, dafür gibt es seit Dezember 2025 eine eigene Zahl. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erlaubt den Schuko-Stecker bis 960 Wp Modulleistung; darüber verlangt sie eine Energiesteckvorrichtung, die eine Elektrofachkraft installiert. Die 800 W beziehen sich dagegen auf den Wechselrichter und entscheiden über die Anmeldung. Ein Set kann anmeldefrei sein und trotzdem eine besondere Steckdose brauchen.

Was passiert, wenn der Wechselrichter mehr als 800 W liefert?

Dann gilt das vereinfachte Verfahren nicht mehr. Die Anlage muss von einem beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Muss ich beim Kauf Umsatzsteuer zahlen?

Nein. Für Anlagen bis 800 W Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung gilt der unbefristete Nullsteuersatz.

Rechtslage geprüft am 9. September 2026. Wir sind keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber oder einen Fachbetrieb.

Transparenz: Diese Seite enthält Affiliate-Links (u. a. zum Amazon-Partnerprogramm). Kaufst du über einen dieser Links, erhalten wir eine kleine Provision – für dich bleibt der Preis exakt gleich. Unsere Bewertungen entstehen unabhängig davon.