Die häufigste Verwechslung in dieser Kategorie: Modulleistung und Einspeiseleistung sind zwei verschiedene Dinge. Ein Set mit „2000 W“ im Titel speist trotzdem nur 800 W ein.
800 Watt ist die zulässige Ausgangsleistung des Wechselrichters. Das ist die Leistung, die tatsächlich in deine Steckdose geht. 2.000 Wattpeak ist die zulässige Leistung der Module unter Normbedingungen — also das, was sie im Labor bei voller Bestrahlung liefern könnten.
Beides zusammen ergibt eine gewollte Schieflage: Du darfst mehr Module anschließen, als der Wechselrichter je einspeisen kann.
Module erreichen ihre Nennleistung fast nie. Bei diffusem Licht, im Winter, morgens und abends liefern sie einen Bruchteil. Wer 2.000 Wp an einen 800-W-Wechselrichter hängt, erreicht die vollen 800 W deshalb nicht nur mittags im Juni, sondern auch an einem bedeckten Novembertag.
Der Preis dafür: An klaren Sommertagen wird abgeregelt. Was die Module über 800 W hinaus liefern könnten, geht verloren. Über das Jahr gerechnet gewinnt man mit der Überbelegung trotzdem — der Zugewinn an schlechten Tagen ist größer als der Verlust an den wenigen sehr guten.
Nicht bei den 2.000 Wp — die schöpft kaum ein Balkon aus. Sondern bei den 800 W: Wer den Wechselrichter überschreitet, verlässt das vereinfachte Verfahren vollständig. Dann braucht es einen eingetragenen Elektrofachbetrieb und die Anmeldung beim Netzbetreiber. Vier Anlagen in unserem Vergleich werden laut Anbieter genau so ausgeliefert; bei ihnen steht es als erster Nachteil.
800 W und 2.000 Wp sind nicht mehr die einzigen Grenzen. Mit DIN VDE V 0126-95 haben Steckersolargeräte seit Dezember 2025 erstmals eine eigene Produktnorm, und die zieht bei 960 Wp Modulleistung eine weitere Linie — allerdings für etwas ganz anderes: für die Steckdose.
Bis 960 Wp ist der normale Schuko-Stecker ausdrücklich erlaubt, was vorher nur geduldet war. Darüber verlangt die Norm eine Energiesteckvorrichtung, die eine Elektrofachkraft installieren muss. Die Zahl ist 800 VA plus 20 Prozent: Wer mehr Modulfläche anschließt, dessen Wechselrichter liefert über weite Teile des Tages nahezu die vollen 800 W, und diese Dauerlast sieht die Norm für eine gewöhnliche Steckdose nicht vor.
Der Wechselrichter darf höchstens 800 W einspeisen. Die Module dürfen zusammen bis zu 2.000 Wattpeak haben. Beide Grenzen gelten gleichzeitig.
Weil Module ihre Nennleistung fast nie erreichen. Mehr Modulfläche sorgt dafür, dass die vollen 800 W auch bei diffusem Licht, im Winter und in den Randstunden anliegen. An klaren Sommertagen wird dafür abgeregelt.
Nein, dafür gibt es seit Dezember 2025 eine eigene Zahl. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 erlaubt den Schuko-Stecker bis 960 Wp Modulleistung; darüber verlangt sie eine Energiesteckvorrichtung, die eine Elektrofachkraft installiert. Die 800 W beziehen sich dagegen auf den Wechselrichter und entscheiden über die Anmeldung. Ein Set kann anmeldefrei sein und trotzdem eine besondere Steckdose brauchen.
Dann gilt das vereinfachte Verfahren nicht mehr. Die Anlage muss von einem beim Netzbetreiber eingetragenen Elektrofachbetrieb angeschlossen und beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Nein. Für Anlagen bis 800 W Wechselrichter- und 2.000 Wp Modulleistung gilt der unbefristete Nullsteuersatz.
Rechtslage geprüft am 9. September 2026. Wir sind keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber oder einen Fachbetrieb.
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