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Einspeisung, Zähler und Vergütung

Ein Balkonkraftwerk schiebt Strom in deinen Stromkreis. Was dann passiert, entscheidet über die ganze Rechnung — und die meisten Angebote schweigen dazu.

Die Frage „was bringt das eigentlich?“ lässt sich nicht am Modul beantworten, sondern an der Steckdose dahinter. Also der Reihe nach: Wohin geht der Strom, wer misst ihn, und was bekommt man für den Teil, den man nicht selbst braucht?

1. Wohin der Strom fließt

Der Wechselrichter macht aus dem Gleichstrom der Module Wechselstrom und synchronisiert ihn mit dem Netz — gleiche Spannung, gleiche Frequenz, gleiche Phasenlage. Dann drückt er ihn in den Stromkreis, an dem er hängt.

Strom nimmt den Weg des geringsten Widerstands, und der führt nicht zum Umspannwerk, sondern zum nächsten eingeschalteten Gerät. Läuft der Kühlschrank, bekommt er den Strom vom Balkon, nicht vom Versorger. Das ist der ganze Trick: Du verkaufst nichts, du ersetzt Einkauf. Erst wenn im Haushalt gerade weniger verbraucht wird als die Anlage liefert, wandert der Rest über den Zähler hinaus ins öffentliche Netz.

Deshalb ist es fast egal, in welcher Steckdose die Anlage steckt — solange sie zum selben Zähler gehört. Der Strom findet den Verbraucher im ganzen Haushalt, nicht nur im Zimmer nebenan.

2. Was der Zähler daraus macht

Hier trennen sich zwei Fälle, und sie entscheiden über bares Geld.

  • Alter Ferraris-Zähler mit Drehscheibe. Er kann nicht unterscheiden, in welche Richtung der Strom fließt — bei Überschuss läuft er rückwärts. Das ist auf Dauer nicht zulässig, seit dem Solarpaket I (Mai 2024) aber übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber getauscht hat. Man darf die Anlage also sofort in Betrieb nehmen und muss nicht auf den Termin warten.
  • Moderne Messeinrichtung mit Rücklaufsperre. Der Regelfall nach dem Tausch. Sie zählt den Bezug korrekt und die Einspeisung schlicht gar nicht. Der Überschuss ist damit weder vergütet noch verrechnet — er ist verschenkt.
  • Zweirichtungszähler. Zählt beide Richtungen getrennt. Nur mit ihm ist eine Vergütung überhaupt abrechenbar — und er kostet eine jährliche Messstellengebühr.

3. Was man für die Einspeisung bekommt

Der Anspruch besteht: Nach dem EEG gilt für kleine Anlagen mit Überschusseinspeisung ein Satz von 7,71 Cent je Kilowattstunde für Inbetriebnahmen ab August 2026 (davor 7,78 Cent). Der Satz ist ab Inbetriebnahme für 20 Jahre festgeschrieben.

Rechnen wir es einmal durch, mit einer Anlage, die 750 kWh im Jahr liefert und von der 400 kWh ungenutzt ins Netz gehen:

Als Einspeisung: 400 kWh × 7,71 ct = 30,84 Euro im Jahr. Davon geht die Messstellengebühr für den Zweirichtungszähler ab, je nach Betreiber grob 20 bis 25 Euro. Übrig bleiben also ungefähr fünf bis zehn Euro — für Anmeldung als Anlagenbetreiber, Abrechnung und in der Regel eine Zeile in der Steuererklärung.

Dieselben 400 kWh selbst verbraucht: 400 kWh × 37 ct Arbeitspreis (Durchschnitt 2026 laut BDEW, Stand August 2026) = 148 Euro gespart. Ohne Zähler, ohne Anmeldung, ohne Abrechnung.

Das ist der Kern der ganzen Sache: Eine selbst verbrauchte Kilowattstunde ist rund 4,8-mal so viel wert wie eine eingespeiste. Bei einem Balkonkraftwerk geht es deshalb nicht ums Einspeisen, sondern ums Nicht-Einspeisen. Praktisch lassen fast alle Betreiber die Vergütung liegen, weil der Aufwand den Ertrag übersteigt — das ist eine rationale Entscheidung, keine Nachlässigkeit. Wie man den selbst verbrauchten Anteil hochbekommt.

4. Die Steckdose: seit Dezember 2025 gibt es eine Grenze

Mit DIN VDE V 0126-95 haben Steckersolargeräte seit Dezember 2025 erstmals eine eigene Produktnorm. Die gute Nachricht: Der normale Schuko-Stecker ist damit ausdrücklich erlaubt, nicht mehr nur geduldet. Die Einschränkung: Das gilt bis 960 Wp Modulleistung.

Die Zahl ist 800 VA plus 20 Prozent, und die Begründung liegt in der Hausleitung. Ein Set mit viel Modulfläche erreicht die vollen 800 W nicht nur in der Mittagsspitze, sondern über weite Teile des Tages. Diese Dauerlast ist für eine gewöhnliche Steckdose in einem geteilten Stromkreis nicht vorgesehen.

Zwischen 961 und 2.000 Wp verlangt die Norm deshalb eine Energiesteckvorrichtung — etwa nach DIN VDE V 0628-1, im Handel meist Wieland-Dose genannt. Die Dose muss eine Elektrofachkraft installieren; Module aufstellen und anschließen darf man weiterhin selbst. Für Anlagen, die bereits laufen, gibt es keine Nachrüstpflicht.

Wichtig für den Kauf: Diese Grenze hängt an der Modulleistung, die 800-W-Grenze dagegen an der Wechselrichterleistung. Ein Set kann anmeldefrei sein und trotzdem eine besondere Steckdose brauchen — genau diese Kombination steckt hinter vielen „Plug & Play“-Versprechen auf 2.000-Wp-Kartons. In unserem Vergleich steht bei jedem Set, was zutrifft.

5. Was zusätzlich gilt

  • Keine Mehrfachsteckdose, keine Kabeltrommel. Die Anlage gehört direkt in eine feste Steckdose. Eine aufgerollte Trommel ist für Dauerlast ohnehin ungeeignet.
  • Bei Stromausfall geht nichts. Der eingebaute Netz- und Anlagenschutz trennt den Wechselrichter binnen Sekunden vom Netz, sobald die Netzspannung wegfällt — sonst würde die Anlage in eine Leitung einspeisen, an der jemand arbeitet. Notstrom kann ein Balkonkraftwerk deshalb nicht.
  • Angemeldet wird trotzdem, und zwar im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, innerhalb eines Monats und kostenlos. Die früher zusätzlich nötige Meldung beim Netzbetreiber ist seit dem Solarpaket I entfallen. Wie die Anmeldung abläuft.

Häufige Fragen

Was bekomme ich für den eingespeisten Strom?

Nach dem EEG besteht ein Anspruch auf 7,71 Cent je Kilowattstunde für Inbetriebnahmen ab August 2026 (davor 7,78 Cent), festgeschrieben für 20 Jahre. In der Praxis lohnt die Abrechnung bei einem Balkonkraftwerk meist nicht: Sie setzt einen Zweirichtungszähler voraus, dessen jährliche Messstellengebühr von grob 20 bis 25 Euro den Ertrag weitgehend aufzehrt. Selbst verbrauchter Strom spart dagegen den vollen Arbeitspreis von rund 37 Cent.

Wohin fließt der Strom aus dem Balkonkraftwerk?

Zum nächsten eingeschalteten Verbraucher im Haushalt. Der Wechselrichter speist in den Stromkreis ein, und Strom nimmt den kürzesten Weg — er geht also zuerst an Kühlschrank, Router oder Waschmaschine. Nur was im Haushalt gerade niemand braucht, wandert über den Zähler hinaus ins öffentliche Netz.

Läuft mein Stromzähler rückwärts?

Nur bei einem alten Ferraris-Zähler mit Drehscheibe, und das ist auf Dauer nicht zulässig. Seit dem Solarpaket I vom Mai 2024 wird es übergangsweise geduldet, bis der Netzbetreiber gegen eine moderne Messeinrichtung tauscht. Man muss mit der Inbetriebnahme also nicht auf den Zählertausch warten. Nach dem Tausch wird eingespeister Strom gar nicht mehr gezählt.

Darf ich ein Balkonkraftwerk in eine normale Steckdose stecken?

Ja, bis 960 Wp Modulleistung. Die Produktnorm DIN VDE V 0126-95 vom Dezember 2025 erlaubt den Schuko-Stecker ausdrücklich. Darüber, also von 961 bis 2.000 Wp, verlangt die Norm eine Energiesteckvorrichtung, die eine Elektrofachkraft installieren muss. Für bereits laufende Anlagen gibt es keine Nachrüstpflicht.

Liefert ein Balkonkraftwerk Strom bei Stromausfall?

Nein. Der Netz- und Anlagenschutz trennt den Wechselrichter binnen Sekunden vom Netz, sobald die Netzspannung ausfällt. Das ist eine Sicherheitsfunktion: Sonst könnte die Anlage in eine Leitung einspeisen, an der gerade jemand arbeitet.

Rechtslage geprüft am 9. September 2026. Wir sind keine Rechtsberatung — im Zweifel fragst du deinen Netzbetreiber oder einen Fachbetrieb.

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